DJS Recycling und Entsorgungstechnik e.K.

Ölkabel und Öl-Massekabel

Ölkabel und Öl-Massekabel

Ältere Kabelsysteme wurden oftmals mit Ölkabeln bzw. Öl-Massekabeln aufgebaut. Die Bezeichnung „Ölkabel“ umfasst hierbei ein breites Spektrum an Isolierstoffanordnungen.

Bei End-of-Life (EOL)- oder End-of-Service (EOS)-Maßnahmen, aber auch bei Reparatur- und Austauschprojekten, sind die Abfalleigenschaften der unterschiedlichen Kabeltypen zu berücksichtigen. So unterscheidet man zwischen Öldruckkabeln mit hochviskosem Isolieröl und Öl-Massekabeln mit niedrigviskosem Isolieröl, Ölpapierisolierung und Teeranstrich des Mantels. Die jeweiligen Eigenschaften der Öle, getränkten Isolierstoffe sowie von Kohlenteer und Teeranstrichen sind bei der Einstufung als gefährlicher Abfall maßgeblich.

Sollten Sie bei Rückbaumaßnahmen oder bei der Bereitstellung für Verladung und Transport Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Unternehmen ist ein zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

In unserer nach dem BImSchG genehmigten Entsorgungsanlage führen wir eine stoffliche Trennung der verschiedenen Gefahrstoffe durch. Die Arbeiten erfolgen maschinell unterstützt; ein Teil der Tätigkeiten ist aufgrund der Beschaffenheit der Abfälle jedoch nur manuell möglich.

Auch die Entsorgung von Muffen, Kabelinstallationsmaterialien und Kabelendverschlüssen ist möglich. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Entsorgungsverfahrens ausschließlich Kabelstränge und -stücke aufarbeiten können. Kabel, die geknüllt, zerrissen oder zusammengepresst wurden, lassen sich leider nicht mehr sachgerecht behandeln und können von uns nicht entsorgt werden.

Die Entsorgung erfolgt gemäß Abfallschlüssel 17 04 10* (Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Anhaftungen enthalten). Für die Nachweisführung sammeln wir deutschlandweit über Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweise die Kabel ein und erfüllen die abfallrechtlichen Dokumentationspflichten über die zugehörigen Begleit- oder Übernahmescheine.

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